Kursnummer | 10308 |
Dozentin |
Ruth Mundanjohl
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Datum | Mittwoch, 03.12.2025 17:30–19:00 Uhr |
Gebühr | kostenlos |
Ort |
vhs-Bildungszentrum
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Nicht zu spät an später denken!
Stirbt ein Elternteil und es gibt keine testamentarische Regelung, dann wird das Kind gesetzliche*r Erb*in. Das gilt auch für Menschen mit Behinderung. Erhalten Menschen mit Behinderung Sozialleistungen, versucht der Staat auf das ererbte Vermögen zuzugreifen. Die Erbschaft stellt nach dem Sozialrecht verwertbares Einkommen und Vermögen dar, wenn die einkommens- und Vermögensgrenzen überschritten werden.
Die Konsequenz: Ein Mensch mit Behinderung kann von heute auf morgen zum Selbstzahler werden. Die Lösung ist ein sogenanntes "Behindertentestament".
Ist das Testament geschickt gestaltet, verhindert es den Zugriff der Sozialbehörde auf das ererbte Vermögen. Gleichzeitig sichert es dem Erben mit Behinderung zusätzlich zu den staatlichen Sozialleistungen Zuwendungen aus dem Nachlass, die zu einer spürbaren Verbesserung seiner Lebensqualität dienen.