Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Volkshochschule Frankenthal e.V.( Stand Juni 2022)

§1 Teilnehmerkreis

Hörer*innen können alle werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Für Kinder gibt es Sonderkurse.

§2 Beratung

Die Mitarbeiter*innen der Volkshochschule Frankenthal stehen für Auskünfte zu den Kursen und sonstigen Weiterbildungsangeboten sowie für die Beratung bei der Kursauswahl zur Verfügung. Darüber hinaus sind sie für Anregungen, aber auch für Kritik dankbar.

§3 Anmeldung

Anmeldungen sind verbindlich und verpflichten zur Zahlung der Gebühr.

§ 3.1 Anmeldemöglichkeiten
Persönlich in der Geschäftsstelle zu den veröffentlichten Geschäftszeiten, schriftlich per Post oder Email, telefonisch unter 06233-349203 oder online über www.vhs-ft.de.

§ 3.2 Widerrufsrecht
Bei schriftlicher und Online-Anmeldung steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, die Widerrufsbelehrung (AGB) wird bei Vertragsabschluss Bestandteil des Vertrages.

Schriftliche bzw. Online-Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Grundsätzlich können keine Reservierungen für Kurse vorgenommen werden. Die Kursnummer ist der "Schlüssel" zum Kurs.
Eine Anmeldebestätigung wird nicht versandt.

§ 4 Einzug der Kursgebühren

Gebühren sind bei den Kursen ausgewiesen und werden nach der Entgeltordnung der Volkshochschule erhoben.

Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Gebühr. Folgende Zahlungsmöglichkeiten bestehen:
• Barzahlung oder EC-Kartenzahlung (mit PIN) nur bei persönlicher Anmeldung,
• per Überweisung auf das Konto der Volkshochschule unter Angabe der Kursnummer
• oder Ermächtigung zum Lastschrifteinzug bei persönlicher, schriftlicher, telefonischer oder Online-Anmeldung.

Bei Kursen, die vom 1. bis zum 15. eines Monats beginnen, wird die Gebühr am 1. Arbeitstag des Folgemonats abgebucht. Kurse, die ab dem 15. eines Monats bis Monatsende beginnen, werden am 15. des Folgemonats bzw. an dem auf dieses Datum folgenden 1. Arbeitstag abgebucht.
Für Vorträge, Einzel-, Sonder- und Tagesveranstaltungen ist die Kursgebühr im Voraus zu entrichten mit spätestem Zahlungseingang zwei Werktage vor der Veranstaltung.

SEPA-Lastschrift können innerhalb von acht Wochen zurückgebucht werden. Schriftliche bzw. Online-Anmeldungen ohne Einzugsermächtigung und Vorliegen eines gültigen SEPA-Lastschrift-Mandats können nicht berücksichtigt werden.

Falls eine Rechnung/ Mahnung verschickt werden muss, geht das aktuelle Briefporto der Deutschen Post AG zu Lasten des Teilnehmenden.

§5 Durchführung der Veranstaltungen

Die Volkshochschule verpflichtet sich zur Durchführung der im Programmplan angekündigten Unterrichtsstunden. Ausgefallene Unterrichtsstunden werden nachgeholt. Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht. Liegen für eine Veranstaltung zu wenige Anmeldungen vor (unter der angegebenen Mindestteilnehmerzahl), so kann diese mit geringerer Personenzahl durchgeführt werden:
• durch Kürzung der Lehr- bzw. Kursdauer oder
• die Kursgebühr wird nach Personenzahl und Art der Veranstaltung entsprechend erhöht.

Die Volkshochschule kann darüber hinaus festlegen, dass gleichartige Veranstaltungen mit dem Ziel zusammengelegt werden, die erforderliche Mindestteilnehmerzahl zu erreichen.

§6 Gebühren

Die Gebühren und evtl. anfallende Mehrkosten (z. B. Material, Benutzungsgebühren usw.) sind bei jedem Kurs vermerkt. Für Kurse, die nicht zustande kommen, werden die Gebühren innerhalb eines Semesters voll zurückbezahlt. Gebühren für versäumte Stunden werden nicht zurückerstattet. Das Fernbleiben vom Kurs entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung.

§7 Ermäßigung

§ 7.1 Rabatt bei Mehrfachbelegungen
10% Ermäßigung erhalten Teilnehmer*innen, die in einem Semester mehrere Kurse der Volkshochschule belegen. Für den Kurs mit der höchsten Gebühr entrichten sie den vollen Betrag. Die Ermäßigungen gelten für Kurse, die über mehr als fünf Veranstaltungstage ausgelegt sind.
Ausgenommen von der Rabattierung sind aufeinander aufbauende Folgekurse im selben Semester.

§ 7.2 Frankenthaler Ermäßigungskarte
Inhaber der Ermäßigungskarte der Stadt Frankenthal erhalten 25 % Ermäßigung auf alle Kurse der
Volkshochschule.

§ 7.3 Weitere Ermäßigungen
Dies gilt auch für Schüler/innen, ordentliche Studenten/innen (nicht für Gasthörer/innen und Seniorenstudierende), Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende mit entsprechendem Ausweis.

Ermäßigungen sind nur möglich, wenn vor Beginn des Kurses bei der verbindlichen Anmeldung ein Nachweis vorgelegt wird. Eine Ermäßigung im Nachhinein ist ausgeschlossen.

Ausgenommen bleiben allerdings ausnahmslos sämtliche Studien- und Ausstellungsfahrten, Studienreisen und Einzel- und Sonderveranstaltungen, Vorträge sowie Kurse für Kinder.

§ 8 Rücktritt

Der Rücktritt ist nur schriftlich mit Angabe des Grundes und unter den unten angegebenen Bedingungen möglich. Ein Fernbleiben vom Kurs oder anderen Veranstaltungen gilt nicht als Rücktritt.

§ 8.1 Rücktritt von Kursen
• Bei Rücktritt ab fünf Werktagen vor Kursbeginn wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro fällig.
• Bei Rücktritt ab erstem Kurstag werden mindestens 10,00 Euro Verwaltungsgebühr oder 50% der Kursgebühr fällig, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht unterschritten wird.
• Wird durch einen Rücktritt die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, ist die volle Kursgebühr zu entrichten.
• Bei Rücktritt ab der zweiten Kurshälfte wird die Kursgebühr nicht zurückerstattet.
• Bei Nichterscheinen ohne schriftliche Rücktrittserklärung wird die volle Kursgebühr fällig.

§ 8.2 Rücktritt von Vorträgen, Einzel-, Sonder- und Tagesveranstaltungen
• Bei Rücktritt ab fünf Werktagen vor Kursbeginn wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro fällig.
• Bei Rücktritt am Tag der Veranstaltung werden mindestens 10,00 Euro, 50% der Kursgebühr oder die tatsächlich entstandenen Kosten fällig.
• Bei Nichterscheinen ohne schriftliche Rücktrittserklärung wird die volle Kursgebühr fällig.

Ein Rücktritt ist ansonsten nur möglich bei:
• längerfristiger Krankheit (Attest), hier erfolgt i.d.R. eine anteilige Gutschrift, die in Folgesemestern eingelöst werden kann.
• oder Wechsel des Wohnortes aus beruflicher Veranlassung (Bescheinigung des Arbeitgebers). Hier erfolgt die Rückzahlung abzüglich des anteiligen Entgeltes für die Unterrichtsstunden, die vor Eintreffen der schriftlichen Bekanntgabe der Verhinderung besucht wurden und einer Verwaltungsgebühr von 10,00 €.

§9 Teilnahmebescheinigung

Nach Abschluss eines Kurses kann auf Wunsch bei mindestens 80%igem Kursbesuch eine Teilnahmebescheinigung ohne Lehrgangsinhalte ausgestellt werden. Die Kosten hierfür betragen 3,00 Euro.

§10 Haftung

Die Haftung der Volkshochschule für Schäden jeder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf Fälle beschränkt, in denen der Volkshochschule Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Eltern haften für ihre Kinder. Bei sportlichen Veranstaltungen und technischen Werkkursen haftet die VHS nicht für Schäden aller Art, die der Teilnehmende erleidet, es sei denn, die VHS trifft ein Verschulden. Für reine Vermögensschäden haftet die VHS in keinem Fall. Für Schäden, die der Teilnehmer der VHS zufügt, haftet dieser in voller Höhe, max. jedoch bis 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden.

§11 Hausordnung

Die VHS ist mit ihren Lehrkräften und Hörern auch Gast in Schulen. Durch die Öffnung der Schulen auch für schulfremde Organisatoren ergeben sich immer wieder erhebliche Schwierigkeiten infolge von Eigenmächtigkeiten der Gäste. Da wir auch weiterhin eine gute Zusammenarbeit mit den Schulträgern und Schulen wünschen, bringen wir unseren Lehrkräften und Hörern die wichtigsten Punkte der Schulhausordnung zur Kenntnis mit der Bitte, sie sorgfältig zu beachten.

Auszug aus der Hausordnung:
Die gemeindlichen Räume und Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Auf Sauberkeit im Schulgebäude, besonders in den überlassenen Räumen, ist zu achten. Rauchen und der Genuss alkoholischer Getränke sind nicht gestattet. Nach Beendigung der Veranstaltung ist darauf zu achten, dass die benutzten Räume in ordnungsgemäßem Zustand verlassen, die Fenster geschlossen werden und die Beleuchtung abgeschaltet wird. Beschriftete Tafeln sind nach Kursende zu löschen. Die Sitzordnung eines Klassenraumes darf nur dann geändert werden, wenn nach Kursende die ursprüngliche Ordnung wiederhergestellt wird.

§12 Datenschutz

Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Daten werden für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Die Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken und damit einer bes¬seren Planung des Programms. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (BDSG) Rechnung getragen.


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