Kursnummer | 10303 |
Dozentin |
Ulrike Sauerstein
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Datum | Dienstag, 11.03.2025 19:00–20:30 Uhr |
Gebühr | kostenlos |
Ort |
vhs-Bildungszentrum
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Wenn im Erbfall keine wirksame letztwillige Verfügung von Todes wegen existiert, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Um dies zu vermeiden, muss ein Testament errichtet oder ein Erbvertrag geschlossen werden.
Rechtsanwältin Ulrike Sauerstein wird Sie über notwendige und mögliche Inhalte informieren, so z.B. die Erbeinsetzung, Anordnungen für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, Vermächtnisanordnungen, Vermeidung und Minderung von Pflichtteilsansprüchen, Familienbindung des Vermögens, familienrechtliche Anordnungen, Testamentsvollstreckung, etc.
Aktive Mitwirkung durch Wortbeiträge und Fragen ist ausdrücklich erwünscht.