Rücktritt

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Der Rücktritt ist nur schriftlich mit Angabe des Grundes und unter den unten angegebenen Bedingungen möglich. Ein Fernbleiben vom Kurs oder anderen Veranstaltungen gilt nicht als Rücktritt.

Rücktritt von Kursen

• Bei Rücktritt ab fünf Werktagen vor Kursbeginn wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro fällig.

• Bei Rücktritt ab erstem Kurstag werden mindestens 10,00 Euro Verwaltungsgebühr oder 50% der Kursgebühr fällig, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht unterschritten wird.

• Wird durch einen Rücktritt die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, ist die volle Kursgebühr zu entrichten.

• Bei Rücktritt ab der zweiten Kurshälfte wird die Kursgebühr nicht zurückerstattet.

• Bei Nichterscheinen ohne schriftliche Rücktrittserklärung wird die volle Kursgebühr fällig.

Rücktritt von Vorträgen, Einzel-, Sonder- und Tagesveranstaltungenet.

• Bei Rücktritt ab fünf Werktagen vor Kursbeginn wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro fällig.

• Bei Rücktritt am Tag der Veranstaltung werden mindestens 10,00 Euro, 50% der Kursgebühr oder die tatsächlich entstandenen Kosten fällig.

• Bei Nichterscheinen ohne schriftliche Rücktrittserklärung wird die volle Kursgebühr fällig.

Ein Rücktritt ist ansonsten nur möglich bei:

• längerfristiger Krankheit (Attest), hier erfolgt i.d.R. eine anteilige Gutschrift, die in Folgesemestern eingelöst werden kann.

• oder Wechsel des Wohnortes aus beruflicher Veranlassung (Bescheinigung des Arbeitgebers). Hier erfolgt die Rückzahlung abzüglich des anteiligen Entgeltes für die Unterrichtsstunden, die vor Eintreffen der schriftlichen Bekanntgabe der Verhinderung besucht wurden und einer Verwaltungsgebühr von 10,00 €.


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