Integration in die deutsche Sprache, Kultur und Gesellschaft
Das Zuwanderungsgesetz sieht als Grundbaustein der Integration in Deutschland Integrationskurse für Ausländer und Spätaussiedler vor.
Wie sind die Kurse aufgebaut?
Ein Integrationskurs umfasst einen Deutschkurs von insgesamt 600 Unterrichtseinheiten, sowie einen Orientierungskurs (100 Unterrichtseinheiten) zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und Geschichte in Deutschland. Beide Kursteile werden mit einer Prüfung abgeschlossen.
Der Deutschkurs gliedert sich in 6 Module zu jeweils 100 Unterrichtsstunden, die einzeln belegt werden können. Er endet mit der Prüfung „Deutschtest für Zuwanderer“. Diese kann auf zwei unterschiedlichen Niveaus bestanden werden: A2 oder B1. Sollte das Prüfungsergebnis nicht das B1 Niveau bescheinigen, gibt es die Möglichkeit, weitere 300 Unterrichtsstunden zu besuchen und die Prüfung zu wiederholen.
Der Orientierungskurs wird mit dem Test „Leben in Deutschland“ abgeschlossen.
Was sind die Kursinhalte?
Im Integrationskurs werden wichtige Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt, zum Beispiel:
Die Teilnehmer*innen lernen außerdem, wie sie Briefe und E-Mails auf Deutsch verfassen, Formulare ausfüllen und sich um eine Arbeitsstelle bewerben.
Grundlage des Sprachunterrichts in den Integrationskursen ist das "Rahmencurriculum für Integrationskurse – Deutsch als Zweitsprache", für den Orientierungskurs „Leben in Deutschland“ das "Curriculum für einen bundesweiten Orientierungskurs" (beides vom BMI bzw. Goetheinstitut). Um die Interessen einer gemischtsprachigen Teilnehmerschaft zu berücksichtigen, erfolgt der Unterricht in allen Kursen einsprachig auf Deutsch.
Wann findet der Unterricht statt?
Integrationskurse finden am Vormittag statt. Bitte erkundigen Sie sich in der Geschäftsstelle der vhs.
Wer kann teilnehmen?
An Integrationskursen kann jeder teilnehmen, der Deutsch erlernen oder schon bestehende Kenntnisse verbessern möchte. Alle Neuzuwanderer mit einem festen Aufenthaltstitel haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs. Auch bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können eine Berechtigung zur Teilnahme am Integrationskurs beantragen. Unter bestimmten Bedingungen gibt es außerdem die Möglichkeit, dass deutsche Staatsbürger sowie langjährig Geduldete zum Integrationskurs zugelassen werden.
Für alle Personengruppen gilt: Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs schon jetzt, auch wenn Sie erst in einigen Monaten einen Kurs besuchen möchten, da die Wartezeiten relativ lang sein können.
Personen ohne Zulassung sind willkommen, erhalten aber keine Förderung solange keine Zulassung vorliegt. Da diese nicht rückwirkend gilt, bleibt der Teilnehmende bis zur Vorlage der Zulassung Selbstzahler.
Gerne nehmen wir in die Kurse Personen auf, die nicht durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gefördert werden, sofern es freie Plätze gibt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Berechtigung oder Verpflichtung vorrangig aufnehmen müssen.
Was kostet es?
Jedes Modul mit 100 UE kostet 440,-- Euro (sofern nicht anders angegeben), die bei der Anmeldung fällig werden. Bei Nachweis eines Zuschusses durch Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF), Jobcenter oder Ausländeramt erfolgt eine Rückzahlung in Höhe des Zuschusses.
Mit welchem Lehrwerk wird gearbeitet?
„Schritte plus NEU“, Hueber Verlag; Das Lehrwerk besteht aus sechs Bänden, die sich in etwa den Kursmodulen 1 bis 6 zuordnen lassen, z. B. „Schritte plus NEU, Band 1“ für Modul 1 usw. Bitte fragen Sie vor Kursbeginn nach, welches Lehrwerk Sie tatsächlich benötigen.
In Kursen mit Alphabetisierung wird „Schritte plus Alpha“ vom Hueber Verlag benutzt.
Wie kann man sich anmelden?
Die Anmeldung erfolgt persönlich in der Geschäftsstelle der vhs. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Ausweis oder Aufenthaltstitel und, falls vorhanden, die Zulassung im Integrationskurs mit.
Für alle Interessenten an den Integrationskursen ist vor dem Beginn des Kurses ein Einstufungstest mit Sprachberatung erforderlich. Den nächsten Termin erfahren Sie in der Geschäftsstelle der vhs.
Wie geht es nach dem Integrationskurs weiter?
Wir bieten auch 2021 Kurse für „Berufsbezogenes Deutsch“ mit 400 bzw. 500 Unterrichtsstunden gefördert vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge an. Bitte fragen Sie in der Geschäftsstelle der vhs nach.
Wer an einem solchen Kurs teilnehmen kann, entscheiden die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Interessentinnen und Interessenten wenden sich bitte an ihre Beraterin oder ihren Berater.